Welche Aufgaben hat die Gemeinde? - Unterrichtsstunde vom 15.11.2017 in Klasse 9b



Die Aufgaben der Gemeinde laut Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz


Die Aufgaben der Gemeinde - "hochwissenschaftlich" betrachtet 




Ein erster Blick auf die Homepage der Verbandsgemeinde Südeifel  



Ein zweiter Blick auf die Homepage der Verbandsgemeinde Südeifel  



Ein dritter Blick auf die Homepage der Verbandsgemeinde Südeifel  



Ein vierter Blick auf die Homepage der Verbandsgemeinde Südeifel




Homepage des Eifelkreises Bitburg-Prüm

Die Landkreise sind Verwaltungseinheiten oberhalb der Gemeindeebene. Als Behörde des Landkreises nimmt die Kreisverwaltung Aufgaben der Gemeinden wahr.


Aufgaben der Gemeinde im Überblick



Filmtipps: Aufgaben der Gemeinde

Was sind kommunale Aufgaben?

https://www.youtube.com/watch?v=gQ3xR-nacFk

 

Wie geht eigentlich Kommunalpolitik?

https://www.youtube.com/watch?v=mphO5CGymmw&t=8s 

 

 

Kommunalpolitik [schnell/erklärt] Aufgaben der Kommunalpolitik

https://www.youtube.com/watch?v=zQ9tEd99iBU


Und was sagt Wikipedia zu den Aufgaben der Gemeinde? 

Kommunale Aufgabenstruktur

Die kommunale Aufgabenstruktur beschreibt die verschiedenen Arten von Aufgaben der Kommunen in Deutschland im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Hierbei ist zwischen eigenen (freiwilligen) und staatlichen (pflichtigen) Aufgaben zu unterscheiden. Bei eigenen Selbstverwaltungsaufgaben kann die Gemeinde frei entscheiden, ob und wie eine Aufgabe erledigt wird. Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben des Staates muss die Gemeinde entsprechend gesetzlicher Bestimmungen zwingend wahrnehmen, sie kann jedoch grundsätzlich selbst entscheiden, wie sie diese Verpflichtung gewährleistet. Das heißt, die Entscheidung über das "Ob" besitzt die Gemeinde bei Pflichtaufgaben nicht, allein über das "Wie" der Aufgabenwahrnehmung besteht teilweise ein Entscheidungsfreiraum.

In Deutschland haben sich zwei Grundtypen der kommunalen Aufgabenwahrnehmung herausgebildet: die dualistische(Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen) und die monistische (Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein) Aufgabenstruktur.



Die kommunale Aufgabenstruktur im Einzelnen

Folgende Formen der Aufgabenwahrnehmung lassen sich zusammenfassen:

Selbstverwaltungsaufgaben (SVA)

Selbstverwaltungsaufgaben, auch Selbstverwaltungsangelegenheiten, bedeuten, dass Gemeinden ihre eigenen Angelegenheiten „in eigener Verantwortung“ regeln können. Also ob (bei freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben), wann und wie (bei allen Aufgaben) Selbstverwaltungsangelegenheiten erledigt werden, ist Sache der Gemeinden und im Rahmen der Gesetze möglich. Die kommunalen SVA bilden den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden. Bei den SVA unterscheidet man zwischen

Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben

Zu pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet (durch Bundes- oder Landesgesetz oder Rechtsordnung). Sie kann aber selbst entscheiden, wie sie dieser Verpflichtung nachkommt - sie hat keine Entscheidung über das ob aber über das wie, also über die Art und Weise wie Aufgaben erfüllt werden sollen. Zu pflichtigen Selbstaufgaben zählen:

Diese Regelung existiert in allen Bundesländern. Die Kommune trägt dabei die finanzielle Verantwortung. Die Rechtsgrundlage bildet in der Regel die Landesverfassung (zum Beispiel Art. 78 Abs. 3 Landesverfassung NRW in Verbindung mit §3 Abs. 1 Gemeindeordnung: den Gemeinden können durch Gesetz Pflichtaufgaben auferlegt werden.).

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben

Zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben ist die Gemeinde nicht verpflichtet - ihr ist die freie Entscheidung über das Ob und Wie möglich. Zu den freiwilligen Aufgaben zählen:

  • Die Sorge um das wirtschaftliche Wohl der Einwohner:
  1. Märkte und Messen
  2. Gewerbeansiedlung
  3. Verkehrswege
  4. ÖPNV
  • Kulturelles:
  1. Musik- und Volkshochschulen
  2. Bibliotheken
  3. Museen
  4. Theater
  5. Sportstätten
  1. Armenfürsorge
  2. Altenpflege
  3. Krankenhäuser
  4. Suchtberatung

Diese Regelung existiert in allen Bundesländern. Die freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben gehören zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinden. Es gibt keine staatlichen Rechtsvorschriften oder Weisungen. Gemeinden entscheiden stattdessen eigenständig über solche Aufgaben. Die finanzielle Verantwortung liegt bei der Kommune. Die Rechtsgrundlage bilden Art. 28 Abs. 2 GG in Verbindung mit den entsprechenden Regelungen der Landesverfassungen (zum Beispiel Art. 78 LV NRW; Art. 69 & 71 LV BaWü)

  • Ratsbeschluss nach § 41 Abs. 1 Buchst. S GO

Der Umfang der freiwilligen SVA richtet sich nach der Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Freiwillige SVA können in der Praxis auch von den Kreisen übernommen werden, wenn die Gemeinde nicht leistungsfähig ist.

übertragene Aufgaben

Die Aufgabe wird dem Bund bzw. dem Bundesland zugeordnet, die Aufgabenwahrnehmung liegt bei den Kommunen – keine eigene Entscheidungskompetenz

  • Beispiel: OrdnungsverwaltungBauaufsicht
  • Regelung: Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen - diese Bundesländer folgen dem dualistischen Modell.

 

Auftragsangelegenheiten

Aufgabenzuordnung und Aufgabenwahrnehmung liegt beim Staat. Dieser bedient sich der Kommunen lediglich zur Erledigung der Aufgabe.

  • Regelung: Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland

Sonderfall ist die Bundesauftragsverwaltung nach Art. 85 GG, wonach durch Bundesgesetz die Kommunen ausnahmsweise zum Vollzug im Auftrag des Bundes verpflichtet werden können. Die Bundesauftragsverwaltung durchbricht als Ausnahme die Gemeindeordnungen, die sich für das monistische Aufgabenmodell entschieden haben.

Politisch umstritten ist die Frage, inwieweit die staatliche Ebene bei der Übertragung von Aufgaben auf die Kommunen eine volle bzw. anteilige Finanzierung sicherstellen muss (vgl. Konnexitätsprinzip). Beispiele: Durchführung BundestagswahlZivilschutzBAföG.

  • Der Staat übernimmt die finanzielle Verantwortung, die Kommune fungiert hier lediglich als staatliche Unterbehörde
  • Auftragsangelegenheiten sind zum Beispiel: Bauaufsicht, Natur- und Zivilschutz